Formalitäten und Absicherung
Abgelegt in: Personal Training
Ein Personal Trainer ist vor allem Eines: im unternehmerischen Sinne selbstständig.
Fehlt das Startkapital, muss eventuell ein Darlehen aufgenommen werden. Die Bank verlangt einen ausgearbeiteten Businessplan.
Vor Beginn der Tätigkeit sollte abgeklärt sein, ob der Personal Trainer berechtigt ist Fördergelder zu beantragen, mit Überbrückungsgeld eine eventuelle Arbeitslosigkeit beenden oder eine Ich-AG gründen kann.
Kann der Personal Trainer anfangs noch als Kleinunternehmer abrechnen, stellt sich mit steigendem Umsatz die Frage nach der Versteuerung und der Umsatzsteuervoranmeldung.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Persönliche Betreuer gelten in der Regel als Freiberufler. Es genügt eine Anmeldung für eine freiberufliche Tätigkeit beim örtlich zuständigen Finanzamt.
Vorsicht ist geboten bei einer Prüfung der Rentenversicherungsträger bezüglich des freiberuflichen Status.
Hier ist professionelle juristische Hilfe notwendig.
Die Versicherungen eines Personal Trainers sind für den langfristigen Erfolg und die Absicherung entscheidend.
Neben einer privaten Altersvorsorge ist Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Berufshaftpflichtversicherung
Pflicht.
Weiterhin benötigt er eine private Krankenversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.

Eine Tätigkeit mit Umsatzsteuerpflicht hat den Vorteil, das die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Somit ist Alles, was man als Betriebsausgaben angeben kann um 19% billiger. Der Nachteil: Die MwSt muss beim Stundensatz abgezogen werden.
Am Besten zu Anfangs die Steuererklärungen selbst machen, um einen Überblick über Betriebsausgaben zu erhalten.